Pierre Audehm - BR Berater

 



DAS BIN ICH

Die Arbeit betrieblicher Interessenvertretungen findet in einem sich ständig wandelnden Umfeld statt. Begriffe wie „Neue Managementkonzepte“, „Flexibilität“, "Industrie 4.0" und somit die ständige Veränderung der Arbeitswelt durch neue Technologien bezeichnen nur einige der Themen, denen sich Betriebsräte stellen müssen.
Verbunden damit sind immer veränderte Anforderungen an die Beschäftigten, an deren Gestaltung Betriebsräte  mitwirken müssen. In diesem Umfeld stellt die Unterstützung der Betriebsratsarbeit durch Sachverständige ein notwendiges Instrument dar, um den steigenden Anforderungen an die betriebliche Interessenvertretung gerecht zu werden. Gerade die Beteiligung des Betriebsrates in betrieblichen Veränderungsprozessen und die Entwicklung eigener Gestaltungsansätze können oft nur mit zusätzlichem Fachwissen gelingen. Die Rechte des § 80 Abs. 3  BetrVG bietet für den Betriebsrat wichtige Grundlagen für die Hinzuziehung von Sachverständigen. Allerdings wird dieses Recht in der betrieblichen Praxis bislang kaum wahrgenommen.

 

Ich war viele Jahre Betriebsrat und habe dabei zahlreiche Stahlgewitter erlebt. Selbst in positiven Zeiten mussten alle Verbesserungen für die Kolleg*innen erkämpft werden. Eine der wichtigsten Erkenntnisse war, als Betriebsrat lernt man nie aus und egal wie viele Schulungen man besucht, es gibt immer Unterstützungsbedarf. Viele unserer positiven Errungenschaften haben wir nur als Team und mit Unterstützung von außen erreicht.
Wir konnten immer auf die Erfahrungen "gestandener Betriebsräte" zurückgreifen.  Da es  nicht überall direkte Mitbestimmung aber meistens einen Umweg gibt um das Ziel zu erreichen, und genau diese Umwege gilt es zu erkennen. Außerdem ist die Einbeziehung eines Sachverständigen nach § 80 (3) BetrVG oft effektiver und schneller als der lange Weg der Qualifizierung und in der heutigen schnelllebigen Zeit eine  Alternative, so fern aus zeitlichen Gründen keine Schulung möglich ist. Heute gehöre ich auch zu den "gestandenen Betriebsräten" und gebe  mein gesammeltes Wissen gerne als Sachverständiger weiter. Bei Bedarf unterstütze ich auch bei Klausuren, in House Seminaren (in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Gewerkschaft) und Betriebsratsgründungen.
Solltet Ihr Bedarfe haben, kontaktiert mich gern.